Die
Führerscheinklassen
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund von Fahrlehrermangel ist eine Anmeldung und Ausbildung in den Motorradklassen nur eingeschränkt möglich! Wir bilden nur den Aufstieg von Klasse A2 auf A aus. Wir arbeiten aber daran das bald wieder anbieten zu können….
Hier gibt es Informationen zu den Führerscheinklassen die wir Ausbilden
Klasse B/B197 und B Automatik
Kein Vorbesitz, (Einschluß: AM und L), ab 17/18 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Ausbildungsfahrzeuge



Klasse BE
Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 17/18 Jahre
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Ausbildungsfahrzeug



Klasse B96
Kein Vorbesitz, (Einschluß: AM und L), ab 17/18 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 4250 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Eine theoretische und praktische Prüfung sind nicht vorgeschrieben. Es findet eine Fahrerschulung in der Fahrschule statt. Nach Aushändigung einer Bescheinigung und Vorlage bei der Behörde wird die Klasse B96 in den Führerschein eingetragen.
Ausbildungsfahrzeug wie bei Klasse BE


